VW-Gesetz: Bundesregierung bleibt unbeugsam   
14/07/2004 22:42

„Nach Auffassung der Bundesregierung bestehen nach wie vor keine Zweifel an der Vereinbarkeit des VW-Gesetzes mit europäischem Recht“, erklärte die Bundesregierung am Montag in ihrer Erwiderung auf eine Stellungnahme der EU-Kommission. Das VW-Gesetz steht seitens der EU in der Kritik, es beeinträchtige die Freiheit des Kapitalsverkehrs und der Niederlassungsmöglichkeiten. Auch diskrimiere es die Aktionäre. Beides streitet die Bundesregierung ab. Die EU-Kommission hatte Deutschland vor knapp zwei Monaten ultimativ zu einer Änderung des Gesetzes aufgefordert, das dem Land Niedersachsen als Volkswagen-Anteilseigner eine besonders starke Stellung sichert.

Die Frist für die Stellungnahme der Bundesregierung läuft am Dienstag aus. Die EU-Kommission unter Federführung des EU-Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein hatte wegen ihrer Bedenken mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Man sieht im VW-Gesetz ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr in der EU und eine Übernahmehürde. Nach Ansicht der Bundesregierung bevorzugt das Gesetz die öffentliche Hand nicht als Anteilseigner. „Insgesamt bleibt es dabei, dass die Regelungen des VW-Gesetzes einen sorgsam austarierten Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten darstellen, der es allen Aktionären ermöglicht, sich wirksam an der Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens zu beteiligen“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Im VW-Gesetz ist unter anderem ein Höchststimmrecht verankert, nach dem kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen ausüben kann. Zudem sieht das Gesetz bei bedeutsamen Entscheidungen in der VW-Hauptversammlung eine Sperrminorität von 20 Prozent vor. Niedersachsen hält als größter VW-Aktionär 18,2 Prozent des Kapitals.